Transparentes Vergabeverfahren mit familienfreundlichem Punktesystem
Bauen der eigenen vier Wände in einem wunderschönen Neubaugebiet, inmitten einer reizvollen landschaftlichen Umgebung und mit unmittelbarem Anschluss an die Natur? Dann bietet sich eine Realisierung in Seck an.
Die Gemeinde Seck hat im Baugebiet „Klosterwiese“ den 2. Erschließungsabschnitt voll erschlossen.
Dort stehen jetzt 16 Baugrundstücke zum Verkauf bereit.
Bewerbungen können bis einschließlich 23.08.2026 eingereicht werden.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Rechtliche Grundlagen
In welcher Form und Ausführung Sie bauen können, ergibt sich aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Klosterwiese“. Genaueres ergibt sich aus den sogenannten Textfestsetzungen dieses Bebauungsplans.
Sofern Sie Ihr Bauvorhaben unter Einhaltung dieser Festsetzungen realisieren, erhalten Sie die Baugenehmigung in einem vereinfachten Verfahren, u. a. ohne eine vorherige Beteiligung/ Zustimmung der Gemeinde Seck.
Für das Bewerbungs- und Vergabeverfahren gilt die vom Gemeinderat beschlossene „Richtlinie zur Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke
in der Gemeinde Seck vom 25.06.2025“.
Damit ist ein transparentes Vergabeverfahren mit familienfreundlichem Punktesystem gewährleistet.
Die Baugrundstücke werden nicht in einem Bieterverfahren veräußert. Wir möchten nicht, dass der Erwerb eines Wohnbaugrundstückes von der „Dicke des Geldbeutels“ abhängig ist.
Mit entscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung sind daher familienbezogene und soziale Kriterien, wie zum Beispiel:
- leben Kinder mit in dem eigenen Haushalt
- liegen der Hauptwohnsitz und ggf. der Arbeitsplatz in der Gemeinde Seck
- liegt ein ehrenamtliches Engagement vor.
Weitere zusätzliche Punkte sind möglich, wenn bestimmte ausgewählte Klimaschutz- und Umweltbelange beim Hausbau berücksichtigt werden.
Verkauf
Die Baugrundstücke werden zum Festpreis in Höhe von 85 Euro/ qm verkauft.
Mit dem Kaufpreis sind folgende Erschließungsbeiträge/ Kosten, die die Gemeinde Seck bereits bezahlt hat, beglichen:
- Erschließungsbeiträge für die Verkehrsanlage (Straße) zu 90 % von den zu erwartenden Erschließungskosten
- Kosten an die VG-Werke für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlagen
- Kosten an die VG-Werke für den Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich des Beitrages für Niederschlagswasser
- Kosten an die VG-Werke für den Kanalhauptanschluss (Kanalbauwerke) auf den Grundstücken.
Von Käufern sind lediglich noch die restlichen Erschließungsbeiträge Straße in Höhe von 10 % der abzurechnenden Anliegerbeiträge zu zahlen. Dies erfolgt voraussichtlich im Jahr 2027.
Bewerbungen
Bewerbungen können ausschließlich mit folgendem Bewerbungs-Formular innerhalb der Bewerbungsfrist abgegeben werden:
Danach eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbung müssen die nach der Richtlinie geforderten Nachweise beigefügt werden, da ansonsten Bewerbungen als unvollständig nicht bewertet werden können.
Bewerbungen können auf dem Postweg an die Gemeinde Seck, Bergstraße 18, 56479 Seck oder auch per E-Mail an: info@gemeinde-seck.de gesendet werden.
Beim E-Mail-Versand wählen Sie bitte ausschließlich Dokumente im PDF-Format.
Nach Bewerbungsschluss werden die Unterlagen von einem Gremium des Gemeinderates ausgewertet und die Bewerbenden in der Reihenfolge der erzielten Punkte kontaktiert, damit sie sich ein Grundstück aussuchen können.
Fragen und Antworten
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle natürlichen, volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen, die
- kein eigenes Baugrundstück oder Wohnhaus in der Gemeinde Seck besitzen
und
- deren Eltern keine verfügbaren Baugrundstücke besitzen.
Bewerben können sich auch Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften. Es ist allerdings pro Paar nur eine Bewerbung möglich.
Von der Vergabe ausgeschlossen sind juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen.
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind bis einschließlich 23.08.2026 möglich.
Bewerbungen müssen innerhalb dieser Frist mit den erforderlichen Unterlagen/ Nachweisen eingereicht werden.
Welche Unterlagen/ Nachweise werden benötigt?
Eine vollständige Bewerbung besteht aus:
- dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular
- allen geforderten Nachweisen (z. B. Meldebescheinigung, Nachweise über Kinder, Nachweis Ort der Berufstätigkeit, Ehrenamt)
- weitere, von der Gemeinde Seck angeforderte Nachweise
Wie groß sind die Bauplätze?
Das kleinste Grundstück hat eine Fläche von 525 qm. Alle anderen Grundstücke haben eine Fläche von 608 bis 819 qm.
Wie erfolgt die Auswahl der Bewerbenden?
Die Auswahl erfolgt nach dem Punktesystem in der Richtlinie zur Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke.
Dabei werden unterschiedliche Faktoren gewichtet.
Die Reihenfolge erfolgt nach den jeweils erreichten Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Wie erfolgt der Zuschlag?
Nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Auswertung der Bewerbungen werden die erfolgreichen Bewerbenden schriftlich (auch ggf. per E-Mail) informiert und erhalten einen Musterkaufvertrag, eine Übersicht der zu vergebenden Baugrundstücke sowie eine Priorisierungsliste.
Erfolgreiche Bewerbende haben 1 Monat Zeit, den Musterkaufvertrag vorbehaltlos anzuerkennen und ihr Wunschgrundstück in einer priorisierten Reihenfolge zu wählen.
Danach schließt sich ein bis zu 2-monatiger Reservierungszeitraum an, in dem die notarielle Beurkundung des Vertrages erfolgen muss.
Gibt es einen festen Kaufpreis?
Ja. Der Kaufpreis beträgt einheitlich 85 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.
Welche besonderen Verpflichtungen beinhaltet der Kaufvertrag?
Wer ein Grundstück kauft:
- muss innerhalb von drei Jahren bauen (Bauverpflichtung)
- muss das Wohnhaus mindestens drei Jahre selbst bewohnen (Eigennutzung)
- darf das erworbene Grundstück in unbebautem Zustand weder veräußern noch teilen (Verkaufsverbot, Teilungsverbot)
Im Kaufvertrag sind außerdem Vertragsstrafen aufgenommen, wenn Erklärungen und damit eingegangene Verpflichtungen (z. B. Errichtung einer PV-Anlage) nicht erfüllt werden. Es können dann Strafen in Höhe von 25 % des Kaufpreises fällig werden, abhängig von der Art der Vertragsverletzung. Details ergeben sich aus der Vergaberichtlinie.
Was passiert, wenn ich Verpflichtungen nicht erfülle?
Dann können Vertragsstrafen fällig werden oder das Grundstück muss an die Gemeinde Seck zurückgegeben werden (entsprechende Eintragungen kommen deshalb in das Grundbuch):
- Kommt der Erwerber der Bebauungsverpflichtung nicht nach, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises für jedes angefangene, die Frist überschreitende Jahr an die Gemeinde Seck zu zahlen.
- Unterschreitet ein Bewerber die Zeit der Eigennutzung, so ist für jedes volle, diese Zeit unterschreitende Jahr eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises an die Gemeinde Seck zu zahlen.
- Wurde der Bau der Regenwasserzisterne, die Herstellung der voll versickerungsfähigen Außenanlage nicht umgesetzt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des entrichteten Kaufpreises an die Gemeinde Seck zu zahlen.
- Wurde die Errichtung der Wallbox nicht umgesetzt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises an die Gemeinde Seck zu zahlen.
In besonderen persönlichen Härtefällen auf Seiten von Bewerbenden obliegt die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Seck. Ihm obliegt die Abwägung, ob die Kaufpreisnachzahlung gegebenenfalls geringer ausfallen oder vollständig entfallen kann. Maßgeblich ist der im jeweiligen konkreten Einzelfall geschlossene und notariell beurkundete Kaufvertrag.
Gibt es Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz?
Ja. Entscheiden sich Bewerbende für bestimmte in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmen im Bereich Klima- und Umweltschutz (z. B. Regenwasserzisterne, PV-Anlage, Wallbox, versickerungsfähige Flächenbegründung), können zusätzliche Punkte erzielt werden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Baugrundstück?
Nein. Ein Rechtsanspruch auf Grundstückszuteilung besteht nicht.
Grundstücksliste mit Größe und Kaufpreis
(Hinweis: Element für Smartphone-Ansicht ausgeblendet)
- Grundstücksnummer
- 1 (Flurstück 142)
- 2 (Flurstück 144)
- 3 (Flurstück 145)
- 4 (Flurstück 147)
- 5 (Flurstück 148)
- 6 (Flurstück 154)
- 7 (Flurstück 155)
- 8 (Flurstück 156)
- 9 (Flurstück 164)
- 10 (Flurstück 165)
- 11 (Flurstück 166)
- 12 (Flurstück 167)
- 13 (Flurstück 168)
- 14 (Flurstück 169)
- 15 (Flurstück 170)
- 16 (Flurstück 171)
- Größe (m²)
- 609
- 676
- 525
- 688
- 698
- 724
- 723
- 608
- 669
- 668
- 640
- 624
- 672
- 740
- 758
- 819
- Preis pro m²
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- 85,00 €
- Kaufpreis
- 52.983,00 €
- 58.812,00 €
- 45.675,00 €
- 59.856,00 €
- 60.726,00 €
- 62.988,00 €
- 62.901,00 €
- 52.896,00 €
- 58.203,00 €
- 58.116,00 €
- 55.680,00 €
- 54.288,00 €
- 58.464,00 €
- 64.380,00 €
- 65.946,00 €
- 71.253,00 €










