Richtlinie zur Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Seck

Richtlinie zur Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Seck

  • Vergaberichtlinie (kein Bewerbungsaufruf)

    Anhand der Richtlinie wird die Vergabe in einem höchst transparenten, insbesondere europarechtskonformen Verfahren nach einheitlichen Maßstäben im Rahmen eines Punktesystems mit unterschiedlich gewichteten Kriterien sichergestellt. Ferner soll mit der Richtlinie eine zügige Bebauung erreicht werden.

    Der Verkauf der Grundstücke beginnt nach der Veröffentlichung entsprechender Hinweise durch die Gemeinde Seck (öffentlicher Bewerbungsaufruf).

    –> Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Bewerbungen angenommen.