Martinszug 2021
Liebe Kinder unserer Gemeinde, liebe Eltern und liebe Großeltern unserer Kinder,
nachdem es uns die Corona-Virus-Pandemie unmöglich gemacht hat, im vergangenen Jahr einen Martinszug durchzuführen, wollen wir in diesem Jahr wieder an dieser Tradition festhalten.
Es gibt nur wenige Heilige, deren Gedenktag wir so aufwendig und feierlich begehen, wie der des Heiligen Martin: Eine kleine Einstimmung im kirchlichen Umfeld, Laternen basteln, ein Laternenumzug durch die Straßen mit dem Musikverein. Die Feierlichkeiten zu dem Gedenken dieses großen Heiligen, des Bischofs Martin, beginnen mit einer kurzen Einstimmung zu St. Martin um 17.45 Uhr im Pfarrhof seitens der Katholischen Kirchengemeinde. Danach schließt sich der von unserer Feuerwehr sicher begleitete und von unserem Musikverein musikalisch gestaltete Laternenumzug durch die Straßen an.
Allerdings ist aufgrund der Corona-Virus-Pandemie nicht alles so, wie es sonst üblich war. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen folgende Hinweise unbedingt beachtet werden.
Der Martinszug wird als Veranstaltung der Religionsausübung eingeordnet und findet ausschließlich unter freiem Himmel statt. Personen mit Erkältungssymptomatik dürfen leider nicht teilnehmen. Es ist jederzeit der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen einzuhalten, die nicht demselben Haushalt angehören. Das Abstandsgebot gilt auch bei der Ausgabe der Martinsbrezel an unsere Kinder. Im Wartebereich und beim Empfang der Martinsbrezel ist zwingend eine medizinische Mund- und Nasenbedeckung (OP-Maske oder Maske der Klassifizierung FFP-2) zu tragen (Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Erwachsene). Den Hinweisen und Anweisungen der als Ordner eingesetzten Personen muss unbedingt Folge geleistet werden.
So ist es mit unserem Gesundheitsamt in Montabaur abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat unser Gesamtkonzept und das Hygienekonzept der Gemeinde genehmigt. Wenn wir uns alle an die „Spielregeln“ halten, können alle von einer sicheren Veranstaltung ausgehen.
Sollte sich die Verordnungslage des Landes oder die Verfügungslage des Westerwaldkreises dahingehend ändern, dass eine Durchführung des Martinszuges nicht möglich oder nicht verantwortbar ist, ist eine kurzfristige Absage unausweichlich. In diesem Fall können die vorbereiteten Martinsbrezeln im Bereich des Feuerwehrgerätehauses abgeholt werden. Aber auch dabei gilt das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung.
Nach Ausgabe der Brezeln gilt die Veranstaltung als beendet.
Johannes Jung, Ortsbürgermeister
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